§219a StGB abschaffen - Das Recht auf Selbsbestimmung von Frauen schützen!
Der Paragraph § 219a des StGBs sagt aus, dass Ärzte und Ärztinnen öffentlich keine Werbung zu Schwangerschaftabbrüchen gemacht werden dürfen. Es wird nich gewährt, dass Frauen in prekären Situationen einfachen Zugang zu umfassende und sachliche Informationen bekommen. Das Recht auf Selbstbestimmung sowie die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin wird somit eingeschränkt.
Daher fordern wir und viele weitere Organisationen:
"[...] dass Ärztinnen und Ärzte ohne Risiko vor Strafverfolgung darüber informieren dürfen, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Frauen benötigen einen niedrigschwelligen Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Möglichkeiten und Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs sowie über Ärztinnen und Ärzte in erreichbarer Nähe, die ihn ausführen. Diese sachlichen Informationen sind keine „Werbung“ und sie dürfen nicht als solche interpretiert werden. Frauen muss ermöglicht werden, sich über Schwangerschaftsabbrüche und über Ärztinnen und Ärzte, die sie durchführen, zu informieren.
Den ganzen Brief findet ihr hier.