Gründe für die Absage von Ferienfreizeiten wegen Corona
Die Durchführbarkeit von Gruppenreisen unterscheidet sich wesentlich zu Reisen, die alleine oder als Familie angetreten werden. Die Auflagen für Kinder- und Jugendreisen erlauben es auf vielen Freizeiten leider nicht, diese durchzuführen. Erholung mit Gleichaltrigen soll in erster Linie Spaß machen und nicht zwanghaft ablaufen und mit erhöhten Risiken verbunden sein. Alle Jugendwerke der AWOs in Deutschland haben sich deshalb entschlossen, Freizeiten mit langen Anreisen oder ungünstigen Begebenheiten vor Ort abzusagen.
Aktuell lauten die Bestimmungen für Gruppenreisen:
- Bei Busfahrten herrscht Mundschutzpflicht. Zudem dürfen Toiletten an Bord nicht benutzt werden und es müssen häufige Pausen zur Durchlüftung eingelegt werden. Dies verzögert die Fahrten nicht nur enorm, sondern macht gerade die Nachtfahrten zu unerholsamen Reisen, die wir unseren Teilnehmer*innen und Teamer*innen nicht zumuten wollen.
- Alle Länder haben unterschiedliche Hygienebestimmungen. Wir sind aber – insbesondere versicherungstechnisch – an die deutschen Gesetze gebunden, welche bei einigen Unterkünften nicht erfüllt werden können.
- Wäre es tatsächlich so, dass auch nur eine Person in unserer Gruppe sich mit Corona infiziert, müsste die gesamte Gruppe für 14 Tage vor Ort in Quarantäne bleiben. Dann wäre für alle die geplante Heimreise nicht möglich. Es sei denn, die Eltern holen ihr Kind vor Ort ab.
- Die meisten der von uns für die jeweiligen Freizeiten vorgesehenen Ausflugsprogramme werden diesen Sommer entweder geschlossen oder für Gruppen nicht erlaubt sein. D.h. wir können die Freizeiten nicht so durchführen, wie ausgeschrieben, und wären an unsere Unterkunft gebunden. Bei schlechtem Wetter wäre es also unmöglich ein adäquates Programm anzubieten.